b) Die Beschwerdeführerin rügt, der Digitalscreen sei vom Strassenraum kaum sichtbar. Er befinde sich im Innern der Tankstelle, richte sich nur an die Kundschaft und habe kein Ablenkungspotential. Die Verkehrssicherheit werde nicht gefährdet. Die Gemeinde macht geltend, dieser Standort sei hinsichtlich Verkehrssicherheit und Ortsbild bereits stark beeinträchtigt. Ein zusätzlicher beleuchteter Werbeträger würde bei diesem stark frequentierten und gefährlichen Verkehrsknotenbereich zu einer weiteren Verschlechterung führen. Der Verkehrskreisel sei ein Drehpunkt der Hauptverkehrsstrassen aus Bellmund, Ipsach, Nidau und Port, es gebe mehrere Fussgängerstreifen und Gehwegbereiche.