Der Kreisel erfordere daher von allen Verkehrsteilnehmenden die volle Aufmerksamkeit. Eine beleuchtete Reklame stelle grundsätzlich eine Ablenkungsgefahr dar. Mit einem Digitalscreen ergäben sich nahezu unbegrenzte Möglichkeiten von beweglichen und wechselnden Bildern und Spezialeffekten, welche die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich stark ablenken würden, was das Unfallrisiko erhöhe. Trotz Sensortechnik führe der Werbebildschirm zu störenden Lichtimmissionen. Digitalisierte und beleuchtete Werbeformen fügten sich nicht in die ländliche Struktur und die ortsüblichen Gegebenheiten des Ortsbilds ein. Die Gemeinde hat damit die für sie wesentlichen Gründe für den Bauabschlag dargelegt.