a. Es darf nur statische Werbung ohne wahrnehmbaren Wechsel der Reklame gezeigt werden. Der Sujetwechsel muss ausserhalb der Betriebszeit des Werbebildschirms erfolgen. b. Die Oberfläche des Bildschirms darf nicht blenden oder reflektierend wirken, weder tagsüber noch bei Scheinwerferlicht nachts. Der Bildschirm muss dimmbar sein. c. Der Werbebildschirm muss von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgeschaltet werden.