5. Das Rechtsamt holte eine Stellungnahme des OIK III ein. Mit Verfügung vom 30. Oktober 2020 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Gleichzeitig ersuchte das Rechtsamt die Gemeinde, das Bauvorhaben zu publizieren. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 teilte die Gemeinde mit, dass innert der Auflage- und Einsprachefrist vom 12. November 2020 bis am 14. Dezember 2020 keine Einsprachen eingegangen seien. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zu folgenden Auflagen einer allfälligen Baubewilligung zu äussern: