3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 5. Juni 2020. Dem Baugesuch vom 12. November 2019 und der Projektänderung vom 9. April 2020 sei die Baubewilligung zu erteilen. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurückzuweisen. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Beschwerdeantwort vom 29. Juli 2020, die Beschwerde sei abzuweisen und der angefochtene Entscheid sei zu bestätigen.