Die Gemeinde erachtete das Vorhaben insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht als bewilligungsfähig. Das Strasseninspektorat Seeland (Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III, nachfolgend OIK III) hielt in seiner Stellungnahme fest, der Kreisel H.________strasse, J.________strasse, K.________strasse, L.________strasse sei ein Unfallschwerpunkt. Die Verkehrssicherheit dürfe nicht durch zusätzliche Ablenkung beeinträchtigt werden. Das Vorhaben sei am geplanten Standort von der Fahrbahn des Kreisels sehr gut einsehbar. Dem Digitalscreen an diesem Standort könne nicht zugestimmt werden.