1. Die Beschwerdeführerin reichte am 12. November 2019 bei der Gemeinde Port ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Plakatstelle am Tankstellenshop auf Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt am Verkehrskreisel an der Gemeindegrenze zu Nidau und ist der Mischzone M4 zugeordnet. Vorgesehen war, den unbeleuchteten Werbeträger bei der westlichen Ecke der Nordfassade durch einen beleuchteten Werbebildschirm (Digitalscreen) 65 Zoll zu ersetzen. Die Gemeinde erachtete das Vorhaben insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht als bewilligungsfähig.