"Der grosse Grenzabstand gilt für die besonnte Längsseite des Hauptgebäudes; er wird rechtwinklig zu ihr gemessen. Kann die besonnte Längsseite nicht eindeutig ermittelt werden, wie bei annähernd quadratischen oder unregelmässigen Gebäuden und bei Ost-West-Orientierung der Wohn- und Arbeitsräume, oder bei 4 Baureglement der Stadt Langenthal vom 30. November 2003, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 31. März 2004. 5 Gesamtbauentscheid vom 9. Juni 2020, S. 5.