2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 7. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 9. Juni 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Er macht insbesondere geltend, die Stadt Langenthal habe fälschlicherweise den grossen Grenzabstand auf der Nordwestseite des geplanten Gebäudes festgelegt. Zudem sei im Bauentscheid widersprüchlicherweise festgehalten, dass der grosse Grenzabstand gegen Osten eingehalten werde. Diese Feststellung stehe im klaren Widerspruch zum Baugesuch der Bauherrin und zum Baugespann.