1. Die Beschwerdegegnerin 2 und der Beschwerdegegner 1 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) reichten am 12. September 2019 bei der Stadt Langenthal ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen, einer Autoeinstellhalle mit einem Autolift sowie für den Neubau eines Entsorgungsnebengebäudes mit Autoliftüberfahrt auf der Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. I.________ in der Wohnzone 3 (W3). Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 9. Juni 2020 erteilte die Stadt Langenthal die Baubewilligung.