Die Parteikosten belaufen sich somit auf Fr. 4'288.60 (Honorar Fr. 4'000.--, Auslagen Fr. 129.60, Mehrwertsteuer Fr. 159.–). Der Beschwerdeführer und das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli haben der Beschwerdegegnerschaft somit je Fr. 2'144.30 an Parteikosten zu bezahlen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Ziff. 3.1.3 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 17. Dezember 2019 (Ausnahmebewilligung für den grossen Grenzabstand gegen Norden) wird aufgehoben.