Der grosse Grenzabstand ist aber im Osten eingehalten. Soweit der Beschwerdeführer beantragt, das Bauvorhaben sei in der vorliegenden Form nicht zu bewilligen, wird die Beschwerde daher abgewiesen und der angefochtene Gesamtentscheid bestätigt. Die bewilligten Pläne werden mit einer entsprechenden Bemerkung ergänzt. 3. Kosten 6/9 BVD 110/2020/10