c) Allerdings hat der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren keine Einsprache, sondern nur einen negativen Fachbericht eingereicht. Für die kantonale Denkmalpflege (KDP) hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass solange die KDP ihren negativen Amtsbericht im Verlauf des Verfahrens innerhalb der Einsprachefrist abgibt, es überspitzt formalistisch wäre, als Voraussetzung für eine allfällige Beschwerde der Amtsstelle an die BVD zusätzlich eine förmliche Einsprache zu verlangen.9 Diese Rechtsprechung lässt sich auch auf den Beschwerdeführer übertragen. Gemäss Art.