3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli beantragt in seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2020, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Februar 2020, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventuell sei die Beschwerde abzuweisen; subeventuell sei die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Die Gemeinde Leissigen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 18. Februar 2020, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventuell sei die Beschwerde abzuweisen.