ersten Fachbericht zum Bauvorhaben ein. Nachdem die Beschwerdegegnerschaft das Baugesuch angepasst hatte, wurde es vom 29. August bis 30. September 2019 ein zweites Mal öffentlich aufgelegt. Am 30. September 2019 reichte der Beschwerdeführer erneut einen Fachbericht ein. Mit Gesamtentscheid vom 17. Dezember 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung inklusive einer Ausnahmebewilligung für die Ausrichtung der Wohn- und Arbeitsräume (Art. 64 BauV1) und einer Ausnahmebewilligung für den grossen Grenzabstand gegen Norden (Art. 212 und A413 GBR2).