d) Die Bauparzelle Nr. H.________, auf der das geplante Bauvorhaben zu stehen kommt, ist nicht in einem Rutschgebiet im Sinne einer Naturgefahr; mit anderen Worten besteht nicht die Gefahr von natürlichen Hangrutschen.7 Dies im Gegensatz zur Überbauung "A.________berg", welche in einer Zone mit einem blauen Gefahrengebiet (mittlerer Gefährdung) durch Rutschung liegt.8 Die beiden Baubereiche können denn auch nicht verglichen werden. Es wird auch nicht weiter dargelegt, dass es in der Vergangenheit auf der Bauparzelle Nr. H.________ oder auf den angrenzenden Grundstücken zu Rutschungen kam. Zudem liegen keine Anhaltspunkte betreffend Rutschgefahr vor.