a) Die Beschwerdegegnerschaft plant auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. H.________ den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage. Die Parzelle ist heute unbebaut. Südlich der Parzellengrenze Grundbuchblatt Nr. H.________ liegt die I.________strasse. Von dieser ausgehend verläuft das gewachsene Terrain (Gefälle) hangaufwärts bis zur nördlichen Parzellengrenze. Für die Realisierung des Neubaus soll der Hang abgetragen und südlich des Neubaus eine sowie nördlich des Neubaus zwei gestaffelte Stützmauern erstellt werden.3