2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 6. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 2. Juni 2020 und Einholung eines Gutachtens betreffend Rutschgefahr des Bauhangs sowie Neubeurteilung der Baubewilligung nach Eingang des Gutachtens. Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, beim "A.________berg" handle es sich um einen Hang mit grosser 1/5 BVD 110/2020/109