1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 4. November 2019 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Bauentscheid vom 2. Juni 2020 erteilte die Gemeinde Aarwangen die Baubewilligung.