Das bewilligte Bauvorhaben umfasst nicht alle baulichen Massnahmen, die effektiv geplant sind. Auch die vorgesehenen Massnahmen für die Wärmeisolation sind aufzuzeigen.42 Die Verfügung des AGR und der Bauentscheid der Gemeinde ergingen gestützt auf eine unvollständige und teilweise widersprüchliche Baueingabe. Die Entscheide sind daher von Amtes wegen aufzuheben. Die Sache ist an die Gemeinde zurückzuweisen (vgl. Art. 72 VRPG43).