Anders als auf der (bewilligten) Fotomontage soll namentlich auch auf der Westfassade die ursprüngliche Holzverschalung wiederhergestellt werden. Weiter zeigte sich, dass sowohl der Boden wie auch der Sockelbereich wärmegedämmt werden sollen.39 In Bezug auf die Fassaden ging zwar aus dem Baugesuchsformular 1.0 hervor, dass eine "Aussendämmung verputzt" vorgesehen ist. Die Wärmeisolation des Bodens wurde aber nicht genannt. Dass eine Wärmedämmung vorgesehen ist und von der Gemeinde dafür Erleichterungen gewährt werden, war aus den weiteren Unterlagen der Baueingabe nicht erkennbar. Ein entsprechendes Gesuch nach Art. 17 KEnV ist nicht aktenkundig.