Erst im Beschwerdeverfahren zeigte sich, dass das Betonfundament unter dem gesamten Gebäude neu erstellt werden soll, was zu einer Hebung der Nordfassade um ca. 40 cm führen würde.37 Es trifft zwar zu, dass im Projektbeschrieb auf der Fotobeilage erwähnt ist "Rückwand Stall & Wohnteil (Bruchsteinmauer) durch Stahlbeton ersetzen. (Mit dieser Massnahme kann gleichzeitig die Schieflage von ca. 8 % ausgeglichen werden.)" Von einem Betonfundament unter dem gesamten Gebäude war aber nicht die Rede. Es ist daher widersprüchlich, wenn dieses Vorhaben zwar auf der Fotobeilage erscheint, aber weder auf dem Baugesuchsformular genannt noch auf den Plänen dargestellt wurde.