b) Das Bauvorhaben war im Baugesuch umschrieben als "Sanierung Wohnteil Weidhaus H.____, Erweiterung Dachgeschoss". Aus dieser Umschreibung geht der Umfang des Bauvorhabens nicht genügend hervor. Namentlich lässt sich daraus nicht entnehmen, dass der Wohnteil im Erdgeschoss praktisch neu gebaut wird und das Gebäude mit einem neuen Betonfundament gerichtet werden soll. Auf dem bewilligten Projektplan Querschnitt A-A ist lediglich im Bereich des Wohnteils ein neues Betonfundament eingetragen. Erst im Beschwerdeverfahren zeigte sich, dass das Betonfundament unter dem gesamten Gebäude neu erstellt werden soll, was zu einer Hebung der Nordfassade um ca. 40 cm führen würde.37