Gemäss der eingereichten Kopie des Baueingabeplans33 hätte der Abortanbau auf der Westseite über die heutige Fassadenlinie hinausgeragt. Zudem wäre die Toilette nur von einem Vorraum von der Westseite her zugänglich gewesen. Vom Wohnteil (Küche / Stube) führte keine Türe zu diesem Vorraum. Auf dem Grundrissplan vom 14. August 1968 war auch noch keine interne Treppenerschliessung zu einem Schlafgemach im Dachgeschoss dargestellt. Gemäss der eingereichten Kopie des Fassadenplans (Beleg Nr. 2 b) erfolgte im Dezember 1968 jedoch eine Projektänderung. Ob diese Projektänderung bewilligt wurde, ist nicht bekannt.