f) Am 5. November 1968 bewilligte der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Interlaken den Einbau eines Kamins, einen Anbau für die Toilette ("Abort") nordwestlich der Küche und die Veränderung der Westfassade. Als Bauart wurde "Beton, Mauerwerk, Holz, Wellblechdach" genannt. Für die Abwasserentsorgung musste ein Kanalisationsanschluss an die Gemeindeleitung erstellt werden.22 Das Frischwasser wird gemäss Angaben der Beschwerdeführer aus einer eigenen Quelle zugleitet. Nach Angaben der Beschwerdeführer wurde der Wohnteil des Weidhauses mit dem Umbau von 1969 ganzjährig bewohnbar. Das Weidhaus werde seither mehrmals pro Jahr, auch im Winter, als Ferienwohnung genutzt.