Stichtag ist in der Regel das Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes11 am 1. Juli 1972, weil damit erstmals eine klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet vorgenommen wurde. Falls das betroffene Gebäude zum damaligen Zeitpunkt innerhalb eines gewässerschutzkonformen generellen Kanalisationsprojektes (GKP) lag, wäre der massgebende Stichtag das Inkrafttreten des RPG am 1. Januar 1980.12 9 BGer 1C_464/2016 vom 7. Juni 2017 E. 3.4 (Anmerkung: die Frage der Umnutzung erübrigte sich, weil die