um eine gesetzeskonforme Nutzung sicherzustellen. Gemäss Bundesgericht kann die zulässige Nutzung nicht unabhängig von den baulichen Massnahmen beurteilt werden. Im Fall einer beantragten Umnutzung eines Wochenendhauses zu einer Erstwohnung hielt das Bundesgericht fest: "Zeitliche Nutzungsbeschränkungen, wie sie für Betriebe mit geregelten Öffnungs- und Betriebszeiten üblich sind, sind bei Ferienhäusern nur schwer kontrollier- und durchsetzbar.