Bedingungen und Auflagen sind in solchen Fällen das Mittel dazu, die gesetzwidrigen Auswirkungen zu verhindern. Insoweit sind sie gegenüber der Alternative des Bauabschlags das mildere Mittel.8 d) Das AGR geht davon aus, dass die bewilligten baulichen Massnahmen eine gesteigerte, ganzjährige Nutzung ermöglichen. Mittels Nebenbestimmungen verbot es eine ganzjährige Nutzung als Ferienhaus oder als Dauerwohnsitz und schränkte die zulässige Nutzung auf die "schneefreien" Monate Mai bis Oktober ein. Das AGR erliess die umstrittenen Nebenbestimmungen demnach, um eine bundesrechtswidrige Nutzung zu verhindern respektive