Die Fassaden und Trennwände des Wohnteils seien vorbestehend wärmegedämmt: "Mauern (Hohlbetonstein) / Pfettenwände (Holz) / Verfachung der Holzkonstruktionen in Dach und Wänden (Glas- / Steinwolle)". Die Wärmedämmung stelle auch für Gebäude, die wegen ihrer Funktion nicht durchgehend beheizt würden, eine bautechnische Notwendigkeit dar und bedürfe des Unterhaltsbzw. einer gelegentlichen Sanierung.