7. Die Beschwerdeführer nahmen mit Eingabe vom 4. Oktober 2020 ausführlich Stellung und reichten weitere Beweismittel zum Vorzustand ein (keine Originalakten). Ausserdem reichten sie einen aktualisierten "Bauplan mit Darstellung des Vorhabens in den wesentlichen Zügen" ein sowie Visualisierungen der Fassaden. Sie halten am Bauvorhaben und an ihrer Beschwerde fest und beantragen eine unbelastete Baubewilligung.