4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, wies den Beschwerdeführer 1 darauf hin, dass die gegenseitige Vertretung im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist. Am 11. August 2020 reichten die Beschwerdeführer die auch vom Beschwerdeführer 2 unterzeichnete Beschwerde wieder ein.