Der Wohnteil des Weidhauses wurde 1969 umgebaut und weist seither im Erdgeschoss ein weiss verputztes Mauerwerk auf (Westfassade und Ecke Nordfassade). Aufgrund von Hangrutschungen entstanden im Mauerwerk Risse. Die Beschwerdeführer reichten am 16. April 2020 bei der Gemeinde Grindelwald ein Baugesuch ein für die Sanierung des Wohnteils des Weidhauses und die Erweiterung des Dachgeschosses. Dazu stellten sie ein Ausnahmegesuch nach Art. 24c RPG1. Gemäss den eingereichten Plänen und Unterlagen soll unter dem Wohnteil ein Betonfundament erstellt werden, der Mauerteil der west- und nordseitigen Aussenwand soll durch