Das BAFU kommt daher zum Schluss, dass die Auswirkungen schwacher Hochfrequenz-Strahlung auf den Menschen zwar weiter wissenschaftlich untersucht werden müssen. Der Bundesrat habe jedoch – basierend auf dem Vorsorgeprinzip des USG – zusätzlich noch die strengeren Anlagegrenzwerte festgelegt, mit denen vor allem die Langzeitbelastung niedrig gehalten werde.22 Den Ausführungen des BAFU lässt sich zusammengefasst entnehmen, dass mit Einhaltung der in der NISV geregelten Grenzwerte nicht von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen ist. Mit dem QS-System und den von der Abteilung Immissionsschutz verlangten Abnahmemessungen ist die Einhaltung der Grenzwerte schliesslich genügend gewährleistet.