3. Ausstand a) Die Beschwerdeführenden stellen gegen den ihrer Ansicht nach «einzig funktechnisch fachkundigen Mitarbeiter» der kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz ein Ausstandsbegehren. Sie weisen unter anderem darauf hin, dass der Mitarbeiter der Abteilung Immissionsschutz an «5G-Propagandaveranstaltungen» teilnehme und die Dokumente dieser Fachstelle nicht mehr als neutral, sondern als blosse, unbewiesene Parteibehauptungen zu betrachten seien.