a) Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, das Baugesuch sei nicht plausibel. Niemand reiche im Juli 2020 noch ein Baugesuch ein, das keine 5G-fast Antennen enthalte. b) Das Baugesuch umfasst den Neubau einer Mobilfunkanlage mit zwei Antennen im Frequenzbereich 700 bis 900 MHz und zwei Antennen im Frequenzbereich 1400 bis 2600 MHz mit einer Sendeleistung von 400, 500, 1350 bzw. 1450 ERP.6 Diese Sendeleistung wurde bewilligt. Es ist nicht Sache der Baubewilligungsbehörde zu prüfen, ob die Anlage mit dieser Sendeleistung sinnvoll betrieben werden kann. Analoges gilt in Bezug auf die Frequenzen. Soll die Sendeleistung erhöht werden, so ist dafür ein neues Baugesuch nötig.