3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet unter Verweis auf die Akten in seinem Schreiben vom 30. Juli 2020 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. In ihrer Stellungnahme vom 3. August 2020 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerin plädiert in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. August 2020 auf Abweisung der Beschwerde.