Gesamtentscheids vom 4. Juni 2020 oder eventualiter die Rückweisung «zur Nachbesserung unter Zuhilfenahme von externen funktechnisch und medizinisch versierten Fachpersonen». Sie machen fehlende Fachkompetenz auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung sowie unterlassene Sachverhaltsabklärung durch die Vorinstanz geltend. Weiter stellen sie gegen einen Mitarbeiter der Fachstelle Immissionsschutz ein Ausstandsbegehren. Sie sind der Meinung, das Bauvorhaben entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen und gefährde die öffentliche Ordnung, das Baugesuch beruhe auf falschen Angaben und sei nicht plausibel.