I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 26. März 2019 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilkommunikationsanlage mit Mast und neuen Antennen auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone, Bauklasse IIIa. Die Beschwerdegegnerin plant, auf dem Dach der Liegenschaft H.________strasse 46 einen den Dachfirst um 3 m überragenden Antennenmast mit zwei Antennenkörpern zu erstellen. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 4. Juni 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.