9/10 BVD 110/2020/106 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Grossaffoltern vom 17. Juni 2020 wird wie folgt ergänzt: "Die Bauherrschaft wird auf die Rechtsverwahrung von Herrn C.________ hingewiesen." Im Übrigen wird der Entscheid vom 17. Juni 2020 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.