Die Erstellung der Wärmepumpe an einer anderen Fassade würde zusätzliche Grabarbeiten und längere Leitungen bedingen. Dies würde, wie auch der Bau einer Lärmschutzwand oder eine Schallschutzhaube, Mehrkosten zur Folge haben, die angesichts der geringen Belastung der Liegenschaft des Beschwerdeführers durch den geplanten Standort der Wärmepumpe unverhältnismässig wären. Laut AUE ist an der Fassade des Gebäudes des Beschwerdeführers mit einem hörbaren Schallpegel von 27.4 dB(A) zu rechnen. Dieser Wert liegt klar unter dem durchschnittlichen Umgebungsgeräuschpegel nachts in einem ruhigen Wohnquartier, der rund 30 dB(A) beträgt. Auch liegen die gerechneten Schallpegel an den Immissionsorten