Ein Anlagestandort an der Südwest- oder der Nordwestfassade würde zu Mehraufwand bei der Erstellung führen. Die diesbezüglichen Ausführungen des Beschwerdegegners, wonach sich die Elektro- und Wasseranschlüsse für die geplante Anlage im südöstlichen Bereich des Gebäudes, nahe beim geplanten Standort der Wärmepumpe befinden, sind aufgrund der eingereichten Unterlagen nachvollziehbar.26 Die Erstellung der Wärmepumpe an einer anderen Fassade würde zusätzliche Grabarbeiten und längere Leitungen bedingen.