Hinsichtlich weiterer möglicher Lärmschutzmassnahmen erklärte das AUE, eine Schallschutzhaube verursache in der Regel beachtliche Zusatzkosten, insbesondere wenn eine Sonderanfertigung erstellt werden muss. Die Erstellung einer stabilen und dauerhaften Lärmschutzwand erfordere eine fachmännische Bauausführung (Baumeisterarbeiten). Diese Arbeiten verursachten ebenfalls erhebliche Zusatzkosten. Aus diesen Gründen beurteile das AUE zusätzliche technische Lärmschutzmassnahmen, d.h. die Installation einer Schallschutzhaube oder den Bau einer Lärmschutzwand, als unverhältnismässig.