Die Wärmepumpe an der südwestlichen Fassade des Wohnhauses aufzustellen, wäre bezüglich der Lärmemissionen optimaler, da in unmittelbarer Nähe kein Immissionsort bestehe. Anlässlich der Besichtigung vor Ort habe der Beschwerdegegner geltend gemacht, dass dieser Standort bezüglich der Bauausführung mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden sei (zusätzliche Bau- und Grabarbeiten, Leitungslängen etc.). Die Argumente seien plausibel und nachvollziehbar. Die Distanz zwischen dem Wohnhaus des Beschwerdegegners und dem auf der nordwestlichen Seite gelegenen Gebäude sei nur geringfügig grösser als die Distanz vom geplanten Aufstellungsort zum Wohnhaus des Beschwerdeführers.