c) In seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2020 hielt das AUE fest, die vom Beschwerdegegner gewählte Wärmepumpe emittiere einen Schallleistungspegel im Nachtbetrieb von 54 dB(A). Dieser Wert sei im Vergleich zu anderen Wärmepumpen (Schallleistung Lw von 50 dB(A) bis 67 dB(A), je nach Heizleistung) eher tief. Die Anlage entspreche dem Stand der Technik. Zum Standort der Wärmepumpe führte das AUE aus, auf der nordöstlichen Seite der Liegenschaft des Beschwerdegegners befinde sich eine unbebaute Parzelle.