Da das Wohn- Esszimmer sowohl ein Fenster auf der der Wärmepumpe zugewandten als auch auf einer davon abgewandten Fassade hat, ist ein Belüften des Raums ohne störenden Lärm möglich. Die Kriterien der Vollzugshilfe Cercle Bruit sind damit erfüllt und es kann davon ausgegangen werden, dass nur eine geringfügige Belastung vorliegt und es keiner Ermittlung eines quantitativen Beurteilungspegels bedarf. Das AUE hat daher zu Recht keine Lärmermittlung beim Gebäude des Beschwerdegegners vorgenommen. 5. Vorsorgeprinzip