Laut der Vollzugshilfe des Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) zur lärmrechtlichen Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen17 sind, wenn lärmempfindliche Räume eines Mehrfamilienhauses auf der gleichen Parzelle betroffen sind, die Planungswerte auf jeden Fall einzuhalten und die Planung der Wärmepumpe ist zu überarbeiten, wenn die Planungswerte überschritten werden. Auch bei Einfamilienhäusern, bei denen Wärmepumpen installiert werden, müssten laut Cercle Bruit grundsätzlich die massgebenden Belastungsgrenzwerte eingehalten werden. Bei einer aussen aufgestellten Wärmepumpe resp.