d) Die Planungswerte sind auch gegenüber lärmempfindlichen Räumen von Gebäuden, die auf dem gleichen Grundstück wie die lärmige Anlage liegen, einzuhalten.16 Laut der Vollzugshilfe des Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) zur lärmrechtlichen Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen17 sind, wenn lärmempfindliche Räume eines Mehrfamilienhauses auf der gleichen Parzelle betroffen sind, die Planungswerte auf jeden Fall einzuhalten und die Planung der Wärmepumpe ist zu überarbeiten, wenn die Planungswerte überschritten werden.