b) Das AUE führte in seinem Fachbericht vom 4. Juni 2020 aus, der nächste lärmrelevante Immissionsort liege an der Fassade des Wohnhauses auf der Parzelle Nr. 2097 (Wohnhaus Beschwerdeführer). Die Distanz von der Wärmepumpe zu dieser Fassade betrage 12 m. Es werde ein hörbarer Schallpegel von 27.4 dB(A) sowie ein Beurteilungspegel Lr von 39.4 dB(A) erwartet. Die Wärmepumpe halte die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft ein und erfülle somit die Anforderungen der LSV.