Verfahren erstellten Fachbericht vom 4. Juni 2020. Anschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdeführer und der Beschwerdegegner halten in ihren Schlussbemerkungen an ihren Anträgen fest. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG3 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.