3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Akten ein. In der Beschwerdeantwort vom 6. August 2020 beantragt der Beschwerdegegner, von der Rechtsverwahrung des Beschwerdeführers sei Kenntnis zu nehmen und sie sei in der Baubewilligung anzumerken. Soweit weitergehend, sei die Baubeschwerde abzuweisen. Auch die Gemeinde Grossaffoltern schliesst in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2020 (richtig: Juli 2020) auf Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 21. August 2020 stellte das Rechtsamt dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Zusatzfragen zu dessen im vorinstanzlichen